Schirmzelt Freudenau rechtes Ufer

Am 21. Mai 2024 wurde in einer Besprechung mit der Hafenverwaltung die Genehmigung zur bisherigen Schirmzeltregelung mit den vier Mustertypen erteilt. Wir ersuchen die Fischer um Einhaltung folgender Regeln:

* Zur Befestigung der Schirme darf keine Beschädigung der Uferverbauten (Anbohren und Dübeln der Böschung oder des Treppelweges) erfolgen

* Andere Schirmarten oder Zelte sind verboten