NÖ Landesfischereiverband
Ausgabe- und Informationsstelle für amtliche Fischerkarten
Amtliche Fischerkarten werden nur nach einem Kursbesuch und abschließender erfolgreich abgelegter Prüfung ausgestellt. Anmeldung für den Fischerkurs und Prüfung ist beim VÖAFV möglich (siehe Erwachsenenkurse). Dazu ist das Anmeldeformular (PDF) zu verwenden. Die amtliche Fischerkarte kann entweder am Kursende bezogen werden, oder bei einem der NÖ Fischereirevierverbände. Weitere Informationen erhalten Sie beim
NÖ Landesfischereiverband
Goethestraße 2
A-3100 St. Pölten
Tel.: 02742 / 72 968
Fax: 02742 / 72 968-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: www.noe-lfv.at
Unmündige von 7 bis 14 Jahren benötigen keine amtliche Fischerkarte ,jedoch eine Fischereilizenz und dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen, der eine amtliche Fischerkarte besitzt fischen.
Das Niederösterreichische Fischereigesetz