Mitgliedsbeitrag und Lizenzen

Wir Ihr wisst, kann man bei unseren Einzahlungen nur mit Bargeld bezahlen! Damit Ihr wisst, wieviel Bargeld Ihr mitnehmen müsst, geben wir Euch hier eine Aufstellung über die Kosten!

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VÖAFV

Der Verband der Österreichischen Arbeiter-Fischerei-Vereine (VÖAFV) hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Fischerei in ganz Österreich in allen Belangen zu vertreten. Gegründet wurde er am 16. Jänner 1921 und stellt mit seinen ca. 11.000 Mitgliedern und seinen 58 Vereinen in sieben Bundesländern den größten Fischereiverband Österreichs dar. Der VÖAFV ist eine gemeinnützige Dachorganisation, die es sich zum Ziel gemacht hat, die Fischerei allen Bevölkerungsschichten zu sozial verträglichen Preisen zu ermöglichen und ist in seiner täglichen Arbeit unpolitisch. Zum Leitbild zählt: "Fischen ist Ruhe am Gewässer, Freizeit, Erholung und Entspannung."

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Wiener Fischereiausschuss

Eine der Voraussetzungen für die Ausübung der Fischerei ist eine gültige amtliche Fischerkarte!

Ausgabe- und Informationsstelle für amtliche Fischerkarten
Seit 6.4.2010 ist für das Bundesland Wien zur Erlangung der amtlichen Fischerkarte eine erfolgreich abgelegte Prüfung notwendig (Neuwerber ab 2010)! Informationen zu dieser Regelung erhalten Sie beim

Wiener Fischereiausschuss                                    Öffnungszeiten
Dresdner Straße 73/E 32                                           Dienstag       8 bis 12 Uhr
1200 Wien                                                               Mittwoch       8 bis 12 Uhr
Tel. 4000 / DW 96 839                                              Donnerstag  14 bis 16 Uhr
                                                                              Freitag, von   8 bis 12 Uhr

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Webwww.wiener-fischereiausschuss.at

Unmündige zwischen dem 6. und 14. Lebensjahr dürfen mit einem Erwachsenen mitfischen. Der Erwachsene benötigt eine gültige Lizenz und eine gültige amtliche Fischerkarte für Wien.

 
Das Wiener Fischereigesetz

NÖ Landesfischereiverband

Ausgabe- und Informationsstelle für amtliche Fischerkarten
Amtliche Fischerkarten werden nur nach einem Kursbesuch und abschließender erfolgreich abgelegter Prüfung ausgestellt. Anmeldung für den Fischerkurs und Prüfung ist beim VÖAFV möglich (siehe Erwachsenenkurse). Dazu ist das Anmeldeformular (PDF) zu verwenden. Die amtliche Fischerkarte kann entweder am Kursende bezogen werden, oder bei einem der NÖ Fischereirevierverbände. Weitere Informationen erhalten Sie beim

NÖ Landesfischereiverband
Goethestraße 2
A-3100 St. Pölten
Tel.: 02742 / 72 968
Fax: 02742 / 72 968-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: www.noe-lfv.at

Unmündige von 7 bis 14 Jahren benötigen keine amtliche Fischerkarte ,jedoch eine Fischereilizenz und dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen, der eine amtliche Fischerkarte besitzt fischen.

 Das 
Niederösterreichische Fischereigesetz