Aktuelle Informationen

Termine - Lizenzeinzahlungen 2025

in der Vereinshütte Freudenau, jeweils 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr:

Zufahrt Vereinshütte Freudenau 


März:                      Samstag 01.03.2025,   Samstag 15.03.2025.

Wir bieten auch die Donau-Generallizenz an!

Wir ersuchen Euch, sämtliche Unterlagen bereitzuhalten. Damit alles etwas schneller geht und keine unnötigen Wartezeiten entstehen, wäre es von Vorteil, wenn Ihr die Jahres-Fangstatistiken schon vorab ausfüllt und unterschreibt.
Denkt daran, Euer Mitgliedsbuch, die für 2025 gültige amtliche Fischerkarte des jeweiligen Bundeslandes, die alte Lizenz und Fangstatistiken aus 2024 und genügend Bargeld mitzubringen. Neumitglieder – bitte für das Mitgliedsbuch auch ein Passbild mitnehmen!

Achtung Daubelfischer: Die Lizenz des betreffenden Revieres zur Ausübung der Daubelfischerei ist gemäß Nutzungsvereinbarung bis längstens
15. Februar
des Jahres zu erneuern, ebenso ist eine zweite Person (HelferIn) mit Lizenz je Daubelanlage notwendig, die im Anlassfall bei Verhinderung kontaktiert werden kann.

Wichtig - Hafen Freudenau – Einfahrtschip:

Die Ausstellung einer Einfahrtsgenehmigung für den Hafen (Revier Freudenau rechtes Ufer) und Chipausgabe sind bei jedem Termin möglich. Damit es beim Einzahlungstermin schneller geht, nehmt einige Tage vorher mit uns unter der Nummer 0 677 624 29 821 Kontakt auf!

Bei den Lizenzeinzahlungen wird zur Abdeckung der Kosten für die Entleerung und Reinigung der beiden Mobil-WC und allfälliger Reparaturen (Schranken/Schrankenschloss…) ein jährlicher Unkostenbeitrag in Höhe von derzeit € 20,00 eingehoben. Bei einer Lizenzeinzahlung im Verband ist dieser Unkosten-beitrag bis zum letzten Einzahlungstermin in der Vereinshütte des FV Freudenau – das ist der 15.03.2025 – zu entrichten, ansonsten wird der Chip gesperrt und die Kaution verfällt.

Weitere aktuelle Infos (Termine) und eventuelle Änderungen findet Ihr auf unserer Homepage, im Schaukasten bei der Vereinshütte oder beim Einfahrtsschranken zum Hafen.

Die Vereinsleitung wünscht Euch ein erfolgreiches Jahr 2025 & Petri Heil!

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Revierreinigung 2025

Samstag 12.04.2025.

Wir ersuchen um zahlreiche Unterstützung, da wir auch den Grünbereich im Hafen Freudenau (Innenhafen) schneiden wollen.

Während der Revierreinigung ist das Fischen nicht gestattet.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

 

Schirmzelte im Hafen

 

Am 21. Mai 2024 wurde in einer Besprechung mit der Hafenverwaltung die Genehmigung zur bisherigen Schirmzeltregelung mit den vier Mustertypen erteilt. Wir ersuchen die Fischer um Einhaltung folgender Regeln:

* Zur Befestigung der Schirme darf keine Beschädigung der Uferverbauten (Anbohren und Dübeln der Böschung oder des Treppelweges) erfolgen

* Andere Schirmarten oder Zelte sind verboten

zur Schirmzeltregelung

 

Fischverbot im Hafen 

Leider werden von einigen Fischern die geltenden Regeln nicht eingehalten (Angel bei Herannahen eines Wasserfahrzeuges einholen, keine Weitwürfe zu vertauten Schiffen).

Ende Mai 2024 wurden in einem Gespräch zwischen der Vereinsleitung und dem Wiener Hafen bestehende Probleme und Wünsche erörtert. Der Wiener Hafen hat zugesagt, das derzeitige Fischverbot um ca. 20 Meter nach rechts zu reduzieren. Dies bedeutet, dass im markierten Bereich am Beginn der Spundwand das Fischen wieder erlaubt ist.

Nach wie vor gilt jedoch: Auswurf beim Ende der 20 Meter nur im 90°-Winkel geradeaus oder nach links !  Bitte um Beachtung, wer sich nicht daran hält, verliert die Lizenz!


"Danke" an jenen Fischer, der dieses Verbot verursacht hat!

Einfahrt Winterhafen – Chips für den Schranken


Bei der erstmaligen Ausstellung einer Einfahrtsgenehmigung fallen Kosten in Höhe von
insgesamt € 90,00 an:

Chipkaution          (ab 2025)                € 50,00

Einfahrtsgenehmigung+Pickerl          € 20,00

Unkostenbeitrag   (derzeit jährlich)   € 20,00

 

3 Jahre nach der Erstausgabe verliert der Chip seine Gültigkeitsdauer und sperrt nicht mehr. In diesem Fall ist am Chip-Registrierungsgerät beim Verwaltungsgebäude des Hafen Wiens (2., Seitenhafenstraße 15 – gleich nach der Polizei - siehe Fotos)  die Neuprogrammierung zur Übertragung der Berechtigung notwendig.

Dazu ist der Chip an das schwarze Lesegerät neben dem Eingang zu halten. Ein rotes Licht wird angezeigt, dann ist die Programmierung erfolgreich und der Chip sperrt wieder. Sollte der Chip dann nicht funktionieren, wendet euch an die Vereinsleitung. Bitte keinesfall die Bediensteten der Hafenverwaltung kontaktieren oder ansprechen!


Es gibt für Mitglieder des Vereines Freudenau noch eine beschränkte Anzahl an Chips. Bitte löst daher rasch die Lizenz (Freudenau rechtes Ufer bzw. Kombilizenz)!

 

Futterboote

Aus aktuellem Anlass ist auf Anordnung des Hafen Wiens ab 02.05.2023 die Benutzung von Futterbooten jeglicher Art im kompletten Bereich des Hafen Freudenau verboten.

Wir ersuchen Euch diese Anordnung einzuhalten, denn es wäre schade, wenn bei Nichteinhaltung ein angedrohtes Betretungsverbot des Hafenbereiches und damit der Entzug der Einfahrtsberechtigung vom Fischereiverein Freudenau umgesetzt werden müsste.

Mobile WC im Hafen Freudenau

Es wurden zwei mobile WC im Hafenbereich aufgestellt. Diese sind mit einem Chipschloss ausgestattet und können mit dem Chip für den Einfahrtschranken geöffnet werden.

Der Verein übernimmt für 2023 die Kosten für das Service. Ab dem Jahr 2024 wird für die Benützung ein Kostenersatz von ca. 30 Euro im Zuge der Lizenzausgabe eingehoben (gilt für alle, die einen Einfahrtschip besitzen).

Zelte und Campierverordnung

Die Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend das Verbot des Kampierens (Kampierverordnung 1985) vom 07.03.1985,Zl. 1985/12 und 03.10.1996, Zl. 1996/40 gilt auch für den Hafen Freudenau!

Die darin aufgezählten Verbote sind daher einzuhalten:

§ 1. Außerhalb von Campingplätzen ist an im Freien gelegenen öffent­lichen Orten ver­boten:

  1. das Auflegen und das Benützen von Schlafsäcken,
  2. das Aufstellen und das Benützen von Zelten sowie
  3. das Abstellen von Personenkraftwagen, Omnibussen, Kombinations­kraft­wagen, Wohn­mobilen, Wohn­wagen oder Wohn­wagen­anhängern zu Wohn­zwecken so­wie deren Benützen zum Wohnen (Schlafen).

§ 3. Wer gegen ein Verbot des § 1 verstößt, begeht eine Verwaltungs­über­tre­tung und unter­liegt der hier­für im § 108 Abs. 2 Wiener Stadt­ver­fassung-WStV, LGBl. für Wien Nr. 28/1968 in der jeweils gelten­den Fas­sung, vor­ge­sehenen Strafe.

Auch ist mit einem Betretungsverbot des Hafenbereiches und damit der Entzug der Einfahrtsberechtigung zu rechnen!

Ab sofort dürfen nur mehr Schirmzelte laut folgendem Beispiels verwendet werden: Musterbeispiel Schirmzelt

Mitgliedsbeitrag und Lizenzen

Wir Ihr wisst, kann man bei unseren Einzahlungen nur mit Bargeld bezahlen! Damit Ihr wisst, wieviel Bargeld Ihr mitnehmen müsst, geben wir Euch hier eine Aufstellung über die Kosten!

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Reviere aktuell

 Freudenau rechtes Ufer:

  • Bitte beachtet, das Schrankenschloss ist immer zu versperren, bei Missachtung droht Euch der Verlust der Einfahrtsgenehmigung!
  • Bitte nehmt Euren Mist nach jedem Ansitz wieder mit und haltet auch während des Fischens den Angelplatz sauber. Bei zuwiderhandeln droht Euch eine lange Sperre!
  • Ist der Treppelweg im Winterhafen frei, so muss auch vom Treppelweg aus gefischt werden!