Aktuelle Informationen
Termine - Lizenzeinzahlungen 2025
in der Vereinshütte Freudenau, jeweils 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr:
Zufahrt Vereinshütte Freudenau
Dezember: Samstag 28.12.2024
Jänner: Sonntag 12.01.2025, Samstag 25.01.2025,
Februar: Sonntag 16.02.2025,
März: Samstag 01.03.2025, Samstag 15.03.2025.
Wir bieten auch die Donau-Generallizenz an!
Wir ersuchen Euch, sämtliche Unterlagen bereitzuhalten. Damit alles etwas schneller geht und keine unnötigen Wartezeiten entstehen, wäre es von Vorteil, wenn Ihr die Jahres-Fangstatistiken schon vorab ausfüllt und unterschreibt.
Denkt daran, Euer Mitgliedsbuch, die für 2025 gültige amtliche Fischerkarte des jeweiligen Bundeslandes, die alte Lizenz und Fangstatistiken aus 2024 und genügend Bargeld mitzubringen. Neumitglieder – bitte für das Mitgliedsbuch auch ein Passbild mitnehmen!
Achtung Daubelfischer: Die Lizenz des betreffenden Revieres zur Ausübung der Daubelfischerei ist gemäß Nutzungsvereinbarung bis längstens
15. Februar des Jahres zu erneuern, ebenso ist eine zweite Person (HelferIn) mit Lizenz je Daubelanlage notwendig, die im Anlassfall bei Verhinderung kontaktiert werden kann.
Wichtig - Hafen Freudenau – Einfahrtschip:
Die Ausstellung einer Einfahrtsgenehmigung für den Hafen (Revier Freudenau rechtes Ufer) und Chipausgabe sind bei jedem Termin möglich. Damit es beim Einzahlungstermin schneller geht, nehmt einige Tage vorher mit uns unter der Nummer 0 677 624 29 821 Kontakt auf!
Bei den Lizenzeinzahlungen wird zur Abdeckung der Kosten für die Entleerung und Reinigung der beiden Mobil-WC und allfälliger Reparaturen (Schranken/Schrankenschloss…) ein jährlicher Unkostenbeitrag in Höhe von derzeit € 20,00 eingehoben. Bei einer Lizenzeinzahlung im Verband ist dieser Unkosten-beitrag bis zum letzten Einzahlungstermin in der Vereinshütte des FV Freudenau – das ist der 15.03.2025 – zu entrichten, ansonsten wird der Chip gesperrt und die Kaution verfällt.
Weitere aktuelle Infos (Termine) und eventuelle Änderungen findet Ihr auf unserer Homepage, im Schaukasten bei der Vereinshütte oder beim Einfahrtsschranken zum Hafen.
Die Vereinsleitung wünscht Euch ein erfolgreiches Jahr 2025 & Petri Heil!
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Revierreinigung 2025
Die Termine für die nächsten Revierreinigungen werden noch bekannt gegeben..
Wir ersuchen um zahlreiche Unterstützung, da wir auch den Grünbereich im Hafen Freudenau (Innenhafen) schneiden wollen.
Während der Revierreinigung ist das Fischen nicht gestattet.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Schirmzelte im Hafen
Am 21. Mai 2024 wurde in einer Besprechung mit der Hafenverwaltung die Genehmigung zur bisherigen Schirmzeltregelung mit den vier Mustertypen erteilt. Wir ersuchen die Fischer um Einhaltung folgender Regeln:
* Zur Befestigung der Schirme darf keine Beschädigung der Uferverbauten (Anbohren und Dübeln der Böschung oder des Treppelweges) erfolgen
* Andere Schirmarten oder Zelte sind verboten
Fischverbot im Hafen
Leider werden von einigen Fischern die geltenden Regeln nicht eingehalten (Angel bei Herannahen eines Wasserfahrzeuges einholen, keine Weitwürfe zu vertauten Schiffen).
Ende Mai 2024 wurden in einem Gespräch zwischen der Vereinsleitung und dem Wiener Hafen bestehende Probleme und Wünsche erörtert. Der Wiener Hafen hat zugesagt, das derzeitige Fischverbot um ca. 20 Meter nach rechts zu reduzieren. Dies bedeutet, dass im markierten Bereich am Beginn der Spundwand das Fischen wieder erlaubt ist.
Nach wie vor gilt jedoch: Auswurf beim Ende der 20 Meter nur im 90°-Winkel geradeaus oder nach links ! Bitte um Beachtung, wer sich nicht daran hält, verliert die Lizenz!
"Danke" an jenen Fischer, der dieses Verbot verursacht hat!
Einfahrt Winterhafen – Chips für den Schranken
Bei der erstmaligen Ausstellung einer Einfahrtsgenehmigung fallen Kosten in Höhe von
insgesamt € 90,00 an:
Chipkaution (ab 2025) € 50,00
Einfahrtsgenehmigung+Pickerl € 20,00
Unkostenbeitrag (derzeit jährlich) € 20,00
3 Jahre nach der Erstausgabe verliert der Chip seine Gültigkeitsdauer und sperrt nicht mehr. In diesem Fall ist am Chip-Registrierungsgerät beim Verwaltungsgebäude des Hafen Wiens (2., Seitenhafenstraße 15 – gleich nach der Polizei - siehe Fotos) die Neuprogrammierung zur Übertragung der Berechtigung notwendig.
Dazu ist der Chip an das schwarze Lesegerät neben dem Eingang zu halten. Ein rotes Licht wird angezeigt, dann ist die Programmierung erfolgreich und der Chip sperrt wieder. Sollte der Chip dann nicht funktionieren, wendet euch an die Vereinsleitung. Bitte keinesfall die Bediensteten der Hafenverwaltung kontaktieren oder ansprechen!