Wiener Fischereiausschuss

Eine der Voraussetzungen für die Ausübung der Fischerei ist eine gültige amtliche Fischerkarte!

Ausgabe- und Informationsstelle für amtliche Fischerkarten
Seit 6.4.2010 ist für das Bundesland Wien zur Erlangung der amtlichen Fischerkarte eine erfolgreich abgelegte Prüfung notwendig (Neuwerber ab 2010)! Informationen zu dieser Regelung erhalten Sie beim

Wiener Fischereiausschuss                                    Öffnungszeiten
Dresdner Straße 73/E 32                                           Dienstag       8 bis 12 Uhr
1200 Wien                                                               Mittwoch       8 bis 12 Uhr
Tel. 4000 / DW 96 839                                              Donnerstag  14 bis 16 Uhr
                                                                              Freitag, von   8 bis 12 Uhr

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Webwww.wiener-fischereiausschuss.at

Unmündige zwischen dem 6. und 14. Lebensjahr dürfen mit einem Erwachsenen mitfischen. Der Erwachsene benötigt eine gültige Lizenz und eine gültige amtliche Fischerkarte für Wien.

 
Das Wiener Fischereigesetz